
Der Weg zur Kur
Wer fit für Familie, Arbeit und Alltag sein möchte, kann eine Kur beantragen. Der Weg dahin beginnt bei Ihrem behandelnden Arzt:
Das Arztgespräch
Es ist Sache des behandelnden Arztes (auch Betriebs- oder Vertrauensarzt), die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen bzw. eine Kur oder einen geeigneten Kurort mit geeigneten Therapiekonzepten zu empfehlen. Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird der Arzt eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen.
Wer ist zuständig?
Umfassende Informationen und alle erforderlichen Antragsformulare rund um das Thema Kur erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse ist auch Ihr Ansprechpartner bei der Frage, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll.
Bewilligung einer Kur
Ob eine medizinische Notwendigkeit der Maßnahme vorliegt, wird vor der Bewilligung einer beantragten Kur durch einen Sozialleistungsträger durch eine neutrale ärztliche Institution geprüft (Medizinischer Dienst, Amtsarzt o.a.). Vielfach erfolgt die Begutachtung aufgrund der vorliegenden Krankenakten auf schriftlichem Wege. Es kann jedoch auch eine Untersuchung angeordnet werden.