Kurbeitrag
Der Kurbeitrag wird zur Herstellung der Kureinrichtungen und Nutzung der Kurveranstaltungen erhoben.
Abgrenzung zur Zweitwohnungssteuer: Zweitwohnungsteuer besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung
Beitragspflichtig ist, wer sich im Erhebungsgebiet:
- über den Tag hinaus eine Unterkunft nimmt
- Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung ist
- in Fahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) übernachtet.
Nicht beitragspflichtig ist, wer:
- Kind unter 14 Jahren ist, sich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen befindet und keine eigene Gesundheitsmaßnahme besucht
- eine Bad Salzufler Schule besucht
- in Bad Salzuflen aus- oder fortgebildet wird
- in Bad Salzuflen seinen Beruf ausübt
- als Begleitperson mit schwerbehinderten Personen das Erhebungsgebiet aufsucht, bei denen eine ständige Begleitung notwendig ist, die Kosten des Aufenthaltes selbst in voller Höhe trägt und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführt
- jemanden im Erhebungsgebiet besucht und unentgeltlich übernachtet
Kosten
Tagesbeitrag
- 4,00 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober) für Erwachsene
- 3,70 Euro in der Nebensaison (November bis März) für Erwachsene
- 3,60 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober) für Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad oder Personen mit geringem Einkommen
- 3,30 Euro in der Nebensaison (November bis März) für Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad oder Personen mit geringem Einkommen
- 2,00 Euro für Kinder bis einschließlich 14 Jahren
Jahresbeitrag
für Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung
(6-Wochenkurbeitrag unabhängig von der Dauer, der Häufigkeit des Aufenthaltes und der Lage der Wohnungseinheit im Erhebungsgebiet)
- 155,40 Euro
- 138,60 Euro (ermäßigt)
Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad
Hinweise
Die Stadt Bad Salzuflen vereinnahmt die Kurbeiträge. Wer dort den Kurbeitrag bezahlt, erhält eine persönliche Gästekarte, die während des Aufenthaltes Vergünstigungen gewährt und Serviceleistungen bietet.
Ein gesonderter Heranziehungsbescheid durch die Stadt ergeht nur bei Weigerung des Zahlungspflichtigen.
Erforderliche Unterlagen
- Bei Schwerbehinderten mit mindestens 50% Behinderungsgrad:
Amtlicher Schwerbehindertenausweis - Bei Personen mit geringem Einkommen (Geringes Einkommen liegt vor, wenn es monatlich den Betrag von 750,00 Euro bei Alleinstehenden oder 1.000,00 Euro bei Mehrpersonenhaushalten nicht überschreitet):
Amtlicher Bescheid über die Sozialleistung
Weiterführende Links