Richtlinien der Stadt Bad Salzuflen für die Festsetzung von ergänzenden Leistungen für Minderjährige und junge Volljährige, die außerhalb des Elternhauses in Familienpflege (Vollzeitpflege gemäß § 33 Kinder- und Jugendhilfegesetz -KJHG-) untergebracht sind
vom 01.01.2023
Richtlinie der Stadt Bad Salzuflen zur freiwilligen Förderung von Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Bildungsförderung
vom 10.10.2018