Richtlinien der Stadt Bad Salzuflen für die Festsetzung von ergänzenden Leistungen für Minderjährige und junge Volljährige, die außerhalb des Elternhauses in Familienpflege (Vollzeitpflege gemäß § 33 Kinder- und Jugendhilfegesetz -KJHG-) untergebracht sind
vom 01.01.2023
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