Die Saatkrähe ist nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutz als besonders geschützte Art eingestuft. Eine Störung der Brutplätze oder die Entfernung von Nestern ist gesetzlich verboten. Ausnahmen von den Verbotstatbeständen müssen daher vorab von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde auf Antrag genehmigt werden.
Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Beschlossen durch den Rat der Stadt Bad Salzuflen am 05.11.2025
Richtlinie der Stadt Bad Salzuflen zur freiwilligen Förderung gemeinnütziger Verbände, Vereine und sozialer Organisationen im Rahmen der Bildungsförderung und Integration
vom 13.12.2017
Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen - hier: des Kurgebietes der Stadt Bad Salzuflen
vom 17.02.1995
Richtlinie zur Milderung von durch die Corona-Pandemie entstandenen Auswirkungen in der Stadt Bad Salzuflen - Corona-Hilfsfonds Bad Salzuflen - Fördertopf I
24.06.2020